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Re: Schopftintling: kein Speisepilz?

Christoph G, (vor 4824 Tagen) @ Andreas

Hallo Andreas,

Hallo Christoph,
das stimmt nicht! Auch Arten die NICHT auf der BArtSchV stehen dürfen nur
"in geringer Menge für den Eigenbedarf" gesammelt werden!
Der einzige Unterschied ist, dass Sammelgenehmigungen für nicht geschützte
Arten von der Unteren Naturschutzbehörde erteilt werden können,
Genehmigungen für die geschützten Arten dagegen nur die das entsprechende
Landesministerium.

Das wusste ich nicht, danke fuer die Info. Interessant finde ich auch, dass in der zweiten in Deutschland gueltigen Artenschutzrichtlinie (FFH Anhang II,IV und V)soviel ich weiss keinerlei Pilzarten gelistet sind...Dabei waere der Anhang II besonders interessant, da dann beim Vorkommen potentiell gelisteter Arten quasi zwangsweise ein FFH Gebiet ausgewiesen werde muesste. Das wird wohl nie passieren...da hatte German Krieglsteiner schon recht: "Pilze, die Vergessenen der Natur..."

LG Christoph

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