Re: Glimmerschüppling
Hallo Erich
Der Glimmerschüppling soll Blausäure enthalten. Deshalb dürfen wir ihn auf den Schweizer-Pilzkontrollstellen nicht zum Verzehr freigeben.
Gruss Sepp
Hallo Erich
Der Glimmerschüppling soll Blausäure enthalten. Deshalb dürfen wir ihn auf den Schweizer-Pilzkontrollstellen nicht zum Verzehr freigeben.
Gruss Sepp
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