Re: Glimmerschüppling
Hallo Erich
Der Glimmerschüppling soll Blausäure enthalten. Deshalb dürfen wir ihn auf
den Schweizer-Pilzkontrollstellen nicht zum Verzehr freigeben.
Gruss Sepp
Total verrückt,
auch Pflaumen- und Kirschkerne sowie Bittermandeln enthalten meines Wissens Blausäure, auch Kerne des schwarzen Holunders und viele andere Lebensmittel.
Sie sind nicht zum Verzehr nicht freigegeben.
Also was sollen diese Vorschriften in der Schweiz?
Pilzige Grüsse
hansuwe