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Re: Glimmerschüppling

Werner Edelmann, (vor 8797 Tagen) 173 Beiträge @ Boletus

Servus Sepp,

Der Glimmerschüppling soll Blausäure enthalten. Deshalb dürfen wir ihn auf
den Schweizer-Pilzkontrollstellen nicht zum Verzehr freigeben.

Den Grund versteh ich gar nicht.
Auch der Mönchskopf oder der Nelkenschwindling enthalten Blausäure in beträchtlichen Mengen.
Die Blausäure verflüchtigt sich aber beim Kochen, dann sind es wunderbare Speisepilze.
Nur beim Kochen muß man aufpassen, daß man nicht umkippt. (Fenster aufmachen)

Gruß Werner E.

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