Korrektur...
Hallo Christoph,
zunächst einmal Danke für den Hinweis auf den Artikel.
Es ist zwar überaus löblich, Fehler in Artikeln aufzudecken und darüber zu diskutieren, aber gerade bei Online-Medien besteht doch die Möglichkeit, die Texte jederzeit zu ändern - vorausgesetzt, man informiert die Redaktion.
Das habe ich jetzt einfach Mal gemacht: Inzwischen dürfen nur noch Perlpilz und Scheidenstreifling gekocht verspeist werden, nicht aber der Kahle Krempling. Des weiteren wurde der Absatz noch folgendermaßen ergänzt:
Der Kahle Krempling (Paxillus involutus) gilt inzwischen als Giftpilz, da er nach mehrmaligem Genuß zu einer blutzersetzenden Antigenreaktion (Hämolyse) führen kann, die tödlich verläuft.
Ob die Korrektur - einen ganzen Monat später - noch etwas nützt, sei jetzt dahingestellt. Aber den Artikel einfach so stehen zu lassen, wäre auch nicht richtig gewesen.
Gruß, Andreas