Re: Korrektur-Korrektur
Hallo Andreas,
[...] Inzwischen dürfen nur noch Perlpilz und Scheidenstreifling gekocht
verspeist werden, nicht aber der Kahle Krempling.
/Erbsenzählermodus on
Genaugenommen stimmt das natürlich auch nicht: selbstverständlich darf
jedermann den Kahlen Krempling (ob roh oder gekocht) verspeisen - das
ist in keinem Gesetz verboten.
/Erbsenzählermodus off
Ich nehme an, Du meinst, daß bei der Beratung kein Kahler Krempling
freigegeben werden darf - wegen der bekannten möglichen Auswirkungen.
Beste Grüße
Thomas Wallner
P.S.: Nicht daß irgendwelche Mißverständnisse auftreten: der Kahle
Krempling ist gilt als giftig und sollte keinesfalls gegessen werden!