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Re: Korrektur-Korrektur

42, (vor 7732 Tagen) 3.214 Beiträge @ AK_CCM

Hallo Andreas,

[...] Inzwischen dürfen nur noch Perlpilz und Scheidenstreifling gekocht
verspeist werden, nicht aber der Kahle Krempling.

/Erbsenzählermodus on
Genaugenommen stimmt das natürlich auch nicht: selbstverständlich darf
jedermann den Kahlen Krempling (ob roh oder gekocht) verspeisen - das
ist in keinem Gesetz verboten.
/Erbsenzählermodus off

Ich nehme an, Du meinst, daß bei der Beratung kein Kahler Krempling
freigegeben werden darf - wegen der bekannten möglichen Auswirkungen.

Beste Grüße
Thomas Wallner

P.S.: Nicht daß irgendwelche Mißverständnisse auftreten: der Kahle
Krempling ist gilt als giftig und sollte keinesfalls gegessen werden!

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