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Re: Rückfrage

Geschrieben von: Andreas
Datum: 4. Februar 2014, 16:39 Uhr

Antwort auf: Rückfrage (Stephan Weißer)

Hallo Stephan,

ja, die Frage hat im DGfM-Forum auch schon jemand gestellt. Ich hab vor lauter Betriebsblindheit nicht dran gedacht, das mal kurz zu erläutern. Wird ja auch alles dann im Beiheft stehen ;-)
Ich kopiere mal meine Antwort dort hier rein, faulheitshalber ....

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Verantwortungsarten sind Arten, für deren Erhalt Deutschland eine besondere Verantwortung trägt. In diesem Falle sind diese Arten aber noch nach zusätzlichen Kriterien ausgewählt worden, um den Anforderungen zu entsprechen, die das Ministerium für die bezuschußung von Projekten über diese Arten stellt. Dazu gehörte u.a., dass es Arten sein müssen, die neben der Verantwortlichkeit auch noch gleichzeitig 1) auf der Roten Liste in Kategorie 1,2,3,G stehen müssen, 2) für die eine Gefährdung durch benennbare Gefährdungsverursacher besteht (Land-, Forstwirtschaft, Fischerei o.ä.) und 3) die NICHT bereits schon durch die FFH-Kulisse einen besonderen Schutz genießen (also sie dürfen nicht mit mehr als 60% ihrer bekannten Vorkommen in sowieso schon geschützten Gebieten liegen, wie FFH-Lebensräume, NSG etc.).
Dieser letzte Punkt führt dazu, dass alle Pilze der Buchenwälder automatisch NICHT hier berücksichtigt werden konnten, weil alle Buchenwälder auch gleichzeitig FFH-Lebensräume sind.

Warum wir das ganze publizieren, obwohl es natürlich noch viel mehr Arten gibt für die Deutschland eine hohe oder besonders hohe Verantowrtung trägt, hat seinen Grund darin, dass es einen recht gut gefüllten Geldtopf im Naturschutz gibt, der für eben diese Verantwortungsarten bereit gestellt wurde. Da sind natürlich nicht nur unsere 19 Pilzarten drin, sondern auch noch andere Organismen, insgesamt rund 130 Arten (glaube ich). Jedenfalls steht dieser Geldtopf bereit, zur Finanzierung irgendwelcher Projekte zum Schutz oder Erhalt dieser Arten und ihrer Lebensräume oder auch der Verbesserung ihrer Biotope. Und da diese Gelder nicht nur ausgewiesene Institutionen oder Unis oder so beantragen können, sondern z.B. auch Vereine, NaBu-Gruppen oder ähnliches, halten wir das schon für sinnvoll, dies der breiten pilzlichen Öffentlichkeit vorzustellen.

Denkbar wär z.B. ein Projekt zur Renaturierung eines Erlenbruches in der Kulturlandschaft, mit entsprechender Pufferzone und entsprechendem Wasserhaushalt, zur Bereitstellung eines POTENTIELLEN Biotopes für Lactarius lilacinus. Oder die entsprechender Pflege von Extensivweiden und -wiesen zum Erhalt von Lepista saeva oder Flammulina ononidis, oder oder oder.

Jedenfalls wird sich jeder, der ein solches Projekt in Angriff nehmen möchte, ungleich leichter mit einer Finanzierung tun, wenn diese Arten entsprechend publiziert sind. Außerdem ist die Publikation auch ein kleines politisches Mosaiksteinchen, um die Wichtigkeit solcher Maßnahmen - gerade auch bei Pilzen - wieder etwas ans Licht zu rücken.

Im Beiheft wird vieles davon ausführlich erklärt sein. Also gerade die Kriterien der Auswahl, welchen Einstufungsprozess es gegeben hat und natürlich dann die Artensteckbriefe selbst, in denen auch die Habitate und Bedrohungen und ähnliches aufgeführt sind.

beste Grüße,
Andreas
(immer auch im Namen von Matthias Lüderitz, der die Hauptarbeit an diesem Projekt geleistet hat)

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