Re: Marktpilze - Handel mit Pilzen
Hallo Andreas,
Wann soll sich das denn geändert haben?
Wenn jemand wissentlich Giftpilze als Speisepilze verkauft, ist das Betrug
und selbst wenn nicht, kann es fahrlässige Körperverletzung oder Tötung
sein.
Und dann hat die Gewerbeaufsicht: Wenn du dies Gewerbe betreibst, mußt du
"zuverlässig" sein und dazu zählt beim Pilzverkauf
wahrscheinlich auch die Kenntnis von Giftpilzen.
Dann gibt es noch Lebensmittelverordnungen, die unter anderem auch den
Zustand der Lebensmittel regelt und wer Georg Müller (den anderen) kennt,
weiß was ich meine.
Hallo Tanja,
die Bundesartenschutzverordneung ist meines Wissens nach 1996 geändert worden, seitdem dürfen wieder wie Andreas schon schreibt wieder alle ehemals geschützten Pilze gesammelt werden.
gruß Matzinger
.