Re: Marktpilze - Handel mit Pilzen
Hallo,
eine Frage, die mich interessieren wuerde: Weiss jemand, wie die gesetzliche
Regelung fuer Marktpilze ist, i.e. welche Pilze gehandelt werden duerfen
und wo man eine solche Liste einsehen kann?
Ausserdem wuerde mich nur so rein theoretisch interessieren, ob es z.B. legal
waere, in einem Restaurant z.B. Rauchbl. Schwefelkoepfe oder
Anis-Klumpfuesse anzubieten?
Ich habe nicht vor Handel zu treiben oder dergleichen, die Frage ist als
'Winterfrage akademischer Natur' gedacht.
Vielen Dank fuer evtl. Auskuenfte,
Werner G. Pflaum
Hallo Werner,
da bisher noch niemand drauf gekommen ist, hier ein Link.
Es gibt sehr wohl Vorschriften, die man tunlichst beachten sollte wenn man nicht belangt werden will wegen "Inverkehrbringens" von Pilzen, die nicht auf dieser Liste sind:
http://www.dgfm-ev.de/gs/1996_2/gs_962.html#Lebensmittel
Pilzige Grüsse
Hansuwe