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teilweiser Schutz - Liste mit Marktpilzen

Birgit, (vor 9111 Tagen) 2.644 Beiträge @ Huperzia

Hallo Tanja,

Ist ja echt blöd!
Ich hab eine Verordnung von 1995 da und war immer in dem Irrglauben, daß sich
daran zumindest nicht viel ändert :-(.
Also darf ich wieder alles sammeln? ...mal abgesehen vom Hallimasch im
Naturschutzgebiet ;-)?

Vollkommen geschützte Pilze gibt es anscheinend nicht mehr, das wären wie bei Pflanzen z.B. auch Pilze, die man gar nicht sammeln darf. Für teilweise geschützte Pilze und um die geht es ja z.B. bei Steinpilzen, Pfifferlingen oder Morcheln gibt es die Beschränkung, daß nur in kleinen Mengen für den Eigenbedarf gesammelt werden darf, die berühmte Menge von1 kg. Würd mich ja mal interessieren ob im Gesetz/Verordnung tatsächlich 1 kg drin steht. Diese teilweise geschützten Pilze dürfen nur mit einer der scheinbar recht seltenen Ausnahmegenehmigungen gewerblich geammelt werden. Dieses Jahr wurden z.B. auf dem VIktualienmarkt oberfränkische Pfifferlinge angeboten. Andere Pilze, die auf der Liste der Marktpilze stehen dürfen, mit Gewerbeschein natürlich ;-), legal verkauft werden.

Und ich Dummkopf hab beim Saftling- und Rotkappenpflücken ein schlechtes
Gewissen >:-(.

Willst du jetzt demnächst ne Saftlingsmahlzeit kochen?? ;-) Das schlechte Gewissen kommt bei mir eher daher, wenn die Pilze wirklich selten sind. Dass teilweiser Schutz bei Pilzen nicht immer was mit der wirklichen Seltenheit zu tun hat, sieht man ja an Steinpilzen.

Wo man nach wie vor überhaupt keine Pilze sammeln darf (auch keine Pflanzen, Blätter, Steine, Vogelfedern, rein überhaupt gar nix) sind Naturschutzgebiete. Egal ob der Pilz geschützt ist oder nicht.

Früher (jetzt vielleicht auch noch) war übrigens mal bei den Internetseiten vom Tintling ne Liste mit den Marktpilzen zu finden.

Wie haben denn eigentlich deine Herbsttrompeten geschmeckt???

Gruß

Birgit

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