Darf man die Überhaupt sammeln?
Hallo in die Runde,
Also, wenn ich die Bundes Artenschutz Verordnung richtig gelesen habe, dann hat doch der Grünling (Tricholoma flavovirens) den selben Schutz wie z.B. Albatrellus. Und zwar ohne Ausnahme.
Das bedeutet doch, das der nicht gesammelt werden darf, oder?
Ich habe schon mehrmals im Internet speziell für Bayern und BaWü nach Ausnahmen oder weiteren Einschränkungen gesucht. Bin aber nicht wirklich fündig geworden.
Wie ist hier die Meinung?
Grüße,
Harry