Re: Darf man die Überhaupt sammeln?
Hallo in die Runde,
Also, wenn ich die Bundes Artenschutz Verordnung richtig gelesen habe, dann
hat doch der Grünling (Tricholoma flavovirens) den selben Schutz wie z.B.
Albatrellus. Und zwar ohne Ausnahme.
Das bedeutet doch, das der nicht gesammelt werden darf, oder?
Tricholoma flavovirens darf lt. Artenschutz nicht gesammelt werden, das ist richtig. Wie es dagegen bei Tricholoma equestre aussieht, grübelgrübel...
*schnellweghier*