Re: Böhmische Verpeln als Marktpilze
Fallen die dann unter HEIMISCHE ARTEN und dürften hier nicht in den Handel
gelangen?
Die von dir zitierte Gesetzesquelle befasst sich nicht mit dem Vorgang des Anbietens im Handel, sondern mit demjenigen des Aneignens aus der Natur und/oder Kultur, sprich mit dem Ernten.
Selbstverständlich dürfen sämtliche nach der Bundesartenschutzverordnung geschützten Pilze im deutschen Handel angeboten werden - sie dürfen nur eben nicht aus Deutschland stammen...