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Re: Böhmische Verpeln als Marktpilze

Andreas ⌂, (vor 4604 Tagen) 8.003 Beiträge @ hansuwe

Hallo Hansuwe,

HEIMISCHE ARTEN ist das Stichwort. Es wird vermutlich auf den Märkten
allerlei Gemörch aus anderen Ländern angeboten, vermutlich sogar aus
Asien.
Fallen die dann unter HEIMISCHE ARTEN und dürften hier nicht in den Handel
gelangen?
Pilzige Grüsse
hansuwe

einerseits bezieht sich die Artenschutzverordnung nur auf "einheimische, wildlebende Arten", d.h. alles was aus der Zucht kommt oder importiert wird fällt nicht unter diese Verordnung.

Dann weiterhin ist bei der Artenliste selbst immer von "heimische arten" die Rede. Das Gegenteil wären dann also Arten, die bei uns nicht heimisch sind. Da könnte man sehr spitzfindig werden und mal die genaue Definition von "heimisch", "eingebürgert", "adventiv", "eingeschleppt", "Neubürger" und ähnliche Stichworte nachschlagen und schauen, was denn genau unter der Definition "heimisch" verstanden wird. Ab wann ist eine Art in Deutschland "heimisch", d.h. bis wie lange zurück muss sie nachgewiesen sein. Bei den pflanzen gibt es da genaue Zeitfenster. So Arten wie z.B. der Tintenfischpilz sind definitiv nicht einheimisch, sondern eingeschlkeppt und meinetwegen fest eingebürgert. Aber wie sieht es z.B. mit den mit der Lärche in ganz Deutschland verschleppten Arten aus, die nur im Alpenraum heimisch sind. Ich denke, man kann "heimisch" durchaus in etwa mit "natürlicher Verbreitung" gleichsetzen. Wenn also jetzt eine Morchelart, die bisher nur aus Asien bekannt war, per Rindenschrot sich anfängt zu etablieren, dann wäre sie nicht von der Bundesartenschutzverordnung erfasst, da keine einheimische Art. Der nachweis dürfte aber ztumeist recht schwierig sein, ob einheimisch oder eingebürgert ....

beste Grüße,
Andreas


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