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Re: Besser spät als nie

leofelsle, (vor 4598 Tagen) 408 Beiträge @ Birgit

Hallo Stephan,
Wie kommst Du darauf? Wo soll das stehen?
Meines Wissens nach bedarf es dazu keinerlei Genehmigung. Man braucht
höchtens für den Verkauf auf einem Markt den üblichen Gewerbeschein.
Im Schreiben der mittleren Naturschutzbehörde wurde mir damals mitgeteilt,
dass es zum Beispiel für den Verkauf von Totentrompeten keinerlei
Genehmigung bedarf, weil diese nicht geschützt sind.
Prinzipiell dürfen natürlich dort keine Pilze gesammelt, geschweige denn
verkauft werden, wo das Sammeln verboten ist.
Grüße
Birgit

liebe Birgit,
da muss ich Stephan rechtgeben! Auch wenn es überall gemacht wird, du darfst in Deutschland keine selbstgesammelten Pilze verkaufen -auch nicht die "ungeschützten"- es sei denn du hättest eine Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde. Da wird im Übrigen ein Nachweis deiner Sachkenntnis verlangt. Mit dem Gewerbeschein hat das nichts zu tun.
Gruß
Michael


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