Re: Keine juristischen Probleme
Hallo Pilzfee,
selbstverständlich werden gewisse Pflanzen vom Betäubungsmittelgesetz
erfasst, unabhängig davon , ob Du sie später weiterverarbeiten und
konsumieren, oder Dich nur an Ihrem Anblick erfreuen möchtest. Mir ist ein
Artikel aus der Tageszeitung in Erinnerung, nach dem ein Bauer eine
saftige Strafe berappen mußte. Dieser hatte Mohn zur Gewinnung der
alkaloidfreien Mohnsamen angebaut.
Wenn Du eine mit "Eigenbedarf" nicht mehr erklärbare Anzahl von
Cannabispflanzen in Deinem Garten angepflanzt hast, kann Dir das
gewaltigen Ärger bescheren.
Zu Deiner Frage nach Tieren mit berauschender Wirkung: Es gibt diverse
Krötenarten, deren Hautsekret eine Substanz namens Bufotenin enthält (Bufo
= Kröte). Dieser Wirkstoff ist dem LSD und somit auch dem Mescalin und
Psilocybin strukturverwandt und wirkt sich daher auch vergleichbar aus.
Manche Leute halten die Kröten in Terrarien und lecken zum Zwecke der
Berauschung deren Haut ab (nachdem die Tiere zuvor gehörig gestresst
wurden).
Das mag für die Kröte vielleicht etwas unangenehm sein.
Gruß Ralph
(und schau mal vorsichtshalber was in Deinem Garten alles so wächst)
Zum Beispiel Engelstrompete..... Kennst jemand noch mehr, wenn ja welche ?
Und wie bereitet man sie zu und nimmt es zu sich ?