Re: Anmerkungen zu 'Psilos'
Strafbarkeit
Das Sammeln und Verwerten von Drogenpilzen ist bis heute nicht strafbewehrt,
da sie selbst nicht unter die betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften
fallen. Dies gilt derzeit auch noch die Einfuhr ins Bundesgebiet und deren
anschließende Vermarktung. Auch wer Drogenpilze züchtet und verwertet,
nützt nur die herrschende Gesetzeslücke aus.
Hallo Damijan,
Deine Quelle ist möglicherweise veraltet. Bei www.pilz-grow.de liest sich das im Bezug auf psilocybinhaltige Pilze wie folgt:
"...Strafbar sind demnach seit dem 1.2.1998 der Besitz, der Anbau, die Abgabe, der Handel,
sowie Ein- und Ausfuhr dieser Pilze (frisch oder getrocknet). Von einer Strafverfolgung
nach $31a oder einer Bestrafung nach $29 (5) BtMG kann aber abgesehen werden, wenn
es sich um geringe Mengen (3-30 Konsumeinheiten, je nach Bundesland) handelt, die
ausschließlich zum Eigenkonsum bestimmt sind...."
Übrigens: Was der "Polizeimykologe" über die Gefährlichkeit von Psilocybin zu berichten weiß, hört sich für mich jetzt nicht besonders furchterregend an und scheint mir die These "Psilocybin ist bemerkenswert ungiftig" eher zu untermauern als schlüssig zu wiederlegen. Hast Du Deine Meinung etwa geändert?
Erstaunt: Ralph