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Re: Keine juristischen Probleme

Ralph, (vor 9547 Tagen) 85 Beiträge @ Pilzfee

Thomas hat recht.
Pflanzen, Pilze (und Tiere? berauschen davon auch welche?) werden vom
Betäubungsmittelgesetz nicht erfaßt. Lediglich durch Weiterbearbeitung
daraus entstehende Drogen fallen darunter.
Deswegen: Ich steh zwar nicht drauf, aber es darf massenweise PSILO-Foren
geben.
Pilzfee

Hallo Pilzfee,

selbstverständlich werden gewisse Pflanzen vom Betäubungsmittelgesetz erfasst, unabhängig davon , ob Du sie später weiterverarbeiten und konsumieren, oder Dich nur an Ihrem Anblick erfreuen möchtest. Mir ist ein Artikel aus der Tageszeitung in Erinnerung, nach dem ein Bauer eine saftige Strafe berappen mußte. Dieser hatte Mohn zur Gewinnung der alkaloidfreien Mohnsamen angebaut.
Wenn Du eine mit "Eigenbedarf" nicht mehr erklärbare Anzahl von Cannabispflanzen in Deinem Garten angepflanzt hast, kann Dir das gewaltigen Ärger bescheren.

Zu Deiner Frage nach Tieren mit berauschender Wirkung: Es gibt diverse Krötenarten, deren Hautsekret eine Substanz namens Bufotenin enthält (Bufo = Kröte). Dieser Wirkstoff ist dem LSD und somit auch dem Mescalin und Psilocybin strukturverwandt und wirkt sich daher auch vergleichbar aus.
Manche Leute halten die Kröten in Terrarien und lecken zum Zwecke der Berauschung deren Haut ab (nachdem die Tiere zuvor gehörig gestresst wurden).
Das mag für die Kröte vielleicht etwas unangenehm sein.

Gruß Ralph
(und schau mal vorsichtshalber was in Deinem Garten alles so wächst)

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