Re: Bärlauch ausgraben (Zwiebeln)
Was ist denn davon zu halten?
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=3602671756&category=8394
Gruß
Karl-Heinz
Hallo,
also meines Wissens nach ist es nicht verboten, Pflanzen auszugraben wenn
folgende Bedingungen erfüllt sind: Die Art darf nicht geschützt sein
Das Wuchsgebiet liegt nicht in einem durch amtliche Verordnung geschützten
Gebiet (NSG, Naturdenkmal o.ä.)
Die Entnahme ist nicht gewerblich
Bin mir aber nicht 100% sicher, ob ich nicht irgendeinen allgemeinen Passus
übersehen habe und wäre froh um Meinung anderer!
Beste Grüße,
Andreas