Re: Bärlauch ausgraben (Zwiebeln)
Ja, wollen wir hoffen das es Privatgelände ist aber ansonsten sollte hier die gleiche Selbstbeschränkung gelten wie beim Wildpilze sammeln.
Gruß
Karl-Heinz
Hmmm,
das wäre für mich eindeutig gewerbliches Handeln, welches einer Genehmigung
bedarf.
Aber vielleicht wachsen die Bärlauche ja auf dem Privatgelände (Garten) des
Verkäufers, dann ist wohl nichts dagegen zu sagen, oder?
Andreas