Re: Fragen zur Täublingregel
hallo,
die sog. "täublinsregel" lautet: milde arten sind eßbar, scharfe sind nicht eßbar.
dies gilt mit ausnahmen.
so gibt es eine mild schmeckende art, die nicht zum verzehr geeignet ist, der rotstielige ledertäubling.
weiterhin kann das schärfeempfinden sehr individuell sein, bzw. der schärfegrad variieren.
bevor du dich also durch alle täublinge knabberst, solltest du doch die art, oder zumindest die untergattung bestimmen können. ist bei den täublingen aber nicht immer so leicht, da gibt es viele doppelgänger.
am besten nur die essen, die du eindeutig bestimmen kannst, was auch bedeutet, nur solche täublinge zu sammeln, deren entwicklungsgrad eine bestimmung zulässt.
viele grüße
martin
In einem meiner Pilzbücher steht etwas über die Täublingsregel in sehr kurzer
Sinnform: schmeckt gut = ist gut (ungiftig) ´Handschriftliche Ergänzung´
Hat das Überhaupt noch Gültigkeit und ab welchem Entwicklungsstadium nimmt
man diesen Pilz zum Verzehr mit?
Danke für die Infos.
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