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Re: Wiederspruch für Schweizer-Mägen

Nina S., (vor 8087 Tagen) 37 Beiträge @ Boletus

Hoi, also in meinem Buch, "200 PIlze, RMD", ein deutsches, wird der rotstieleige Ledertäublig (S119)als mässig gut beschrieben und es werden Küchentips erwähnt.

Martina

hallo,

Der Rotstielige Ledertäubling, Russula olivacea wird in der Schweiz von den
Pilzkontrollstellen freigegeben. Er figuriert in der eidg. Verordnung über
Speisepilze in der Kategorie B2, d.h. Speisepilze die im Handel frisch
abgegeben werden dürfen. Siehe da:
http://www.admin.ch/ch/d/as/2004/1099.pdf
Inwiefern der Verzehr dieser Art ein kulinarisches Erlebnis sein soll kann
ich nicht beurteilen weil ich sehr selten Pilzgerichte konsumiere. Und
wenns dann unbedingt schon mal sein muss, achte ich darauf dass solch eine
Mahlzeit nur vorzügliche Arten enthält.
Viele Grüsse
Sepp

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