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Re: Freigabe?

martin, (vor 8087 Tagen) 101 Beiträge @ Birgit

hallo birgit,
bei dem rotstieligen ledertäubling gab es eben auch nach abkochen unverträglichkeitsreaktionen, und so äußerte z.b. christoph hahn, das er bei der pilzberatung nicht freigegeben werden soll, bzw. entsprechende aufklärung erfolgen muß.

ähnliches habe ich auf der dgfm-page von herrn pätzold gelesen:

http://www.dgfm-ev.de/www/de/publikationen/gs_952_genusswertangaben.php3

"...Aber auch bei normal zubereiteten Pilzmahlzeiten treten gelegentlich erhebliche Störungen auf. Diese mit Indigestion sicher oberflächlich aber ausreichend umschriebenen Fälle dürfen nicht dazu führen, daß an sich eßbare Pilze dem Begriff "giftig" unterworfen werden, müssen aber solche ernst genommen und vor allem dokumentiert werden. In diesen Bereich gehören die Berichte über die "Giftigkeit" von Suillus luteus u.a., Armillaria mellea s.l. und Russula olivacea."

ich denke, das es auf jeden fall wichtig ist, so wie du schreibst, ratsuchende auf mögliche unverträglichkeiten hinzuweisen. letztlich trägt man als berater die verantwortung, und nicht der dgfm.
mit christoph haben wir beispielsweise diskussionen über den netzstieligen hexenröhrling, der laut dgfm als giftpilz läuft, aber im süden duchaus als speisepilz gilt. auch hier ist auf aufklärung über mögliche gefahren nicht zu verzichten.

viele liebe grüße
martin

Hallo martin,
Meine Infos sind ähnlich und der Pilz ist roh scheints mindestens
unverträglich. Neu ist mir allerdings, daß er hier in D nicht mehr
freigegeben werden darf. Gibts da inzwischen so etwas wie eine
"Anweisung" der DGFM? Dann dürfte/sollte man Hallimasch
eigentlich auch nicht mehr freigeben. Daß man in der Beratung auf das
erhöhte Risiko bei Genuß von R. olivacea und Hallimasch hinweist, ist
klar. Dann wollen wohl die meisten Ratsuchenden den Pilz eh nicht mehr
essen.
Liebe Grüße
Birgit

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