Wiederspruch für Schweizer-Mägen
hallo,
dies gilt mit ausnahmen.
so gibt es eine mild schmeckende art, die nicht zum verzehr geeignet ist, der
rotstielige ledertäubling.
Der Rotstielige Ledertäubling, Russula olivacea wird in der Schweiz von den Pilzkontrollstellen freigegeben. Er figuriert in der eidg. Verordnung über Speisepilze in der Kategorie B2, d.h. Speisepilze die im Handel frisch abgegeben werden dürfen. Siehe da:
http://www.admin.ch/ch/d/as/2004/1099.pdf
Inwiefern der Verzehr dieser Art ein kulinarisches Erlebnis sein soll kann ich nicht beurteilen weil ich sehr selten Pilzgerichte konsumiere. Und wenns dann unbedingt schon mal sein muss, achte ich darauf dass solch eine Mahlzeit nur vorzügliche Arten enthält.
Viele Grüsse
Sepp