[ Thread ansehen ] [ Antwort schreiben ] [ Zurück zum Index ] [ Vorheriger Beitrag ] [ Nächster Beitrag ]

Re: §39 Abs. 3 und 4

Geschrieben von: Birgit
Datum: 4. April 2014, 13:05 Uhr

Antwort auf: §39 Abs. 3 und 4 (Andreas)

Hallo Andreas

: mag eher sein, dass es in Bayern anders geregelt ist.
: Aber es gibt sehr wohl ein bundesweites Sammelverbot ALLER Pilze für
: gewerbliche Zwecke.
: Geregelt ist das im § 39 Absatz 1.2 und vor allem die Absätze 3 und 4.

Danke für die genaue Gesetzesstelle, also habt Ihr alle Recht. Dann ist wohl möglicherweise die bayerische Naturschutzbehörde sehr "kulant" oder das Gesetz hat sich seit 2002 geändert, weil ich ja tatsächlich diese Aussage bekommen habe.
Trotzdem könnte man nicht einfach behaupten, dass gewerbliches Sammeln von Pilzen in Deutschland prinzipiell illegal wäre, da ja sogar im von Dir zitierten Gesetzestext erwähnt wird, dass man Genehmigungen beantragen kann, die sogar erteilt werden müssen, wenn das Sammeln keine negative Auswirkungen hat.
Ich sag ja gar nicht, dass das in diesem Beitrag so geschrieben wurde, aber diese Meinung hört man öfter.

In München werden jedes Jahr an einem großen Stand auf dem Vitualienmarkt, Steinpilze, Maronen, Semmelstoppelpilze etc. aus Bayern verkauft. Ich bin mir sicher, dass die Verkäufer an dieser prominenten und sehr öffentlichen Stelle Sammelgenehmigungen vorweisen können.

In den westlichen Wäldern von Ausgsburg werden oder wurden ebenfalls mit Genehmigung Steinpilze für eine Verwertungsstelle in Zusmarshausen gesammelt. Ich hab da wenig Probleme damit, in den westlichen Wäldern gibts mehr als genug Steinpilze :-).

liebe Grüße

Birgit

: beste Grüße,
: Andreas

Beiträge in diesem Thread

[ Thread ansehen ] [ Antwort schreiben ] [ Zurück zum Index ] [ Vorheriger Beitrag ] [ Nächster Beitrag ]

Pilze Pilze Forum wird administriert von Georg Müller mit WebBBS 5.12.