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Re: §39 Abs. 3 und 4
Geschrieben von: Birgit Antwort auf: §39 Abs. 3 und 4 (Andreas)
Datum: 4. April 2014, 13:05 Uhr
Hallo Andreas : mag eher sein, dass es in Bayern anders geregelt ist.
Danke für die genaue Gesetzesstelle, also habt Ihr alle Recht. Dann ist wohl möglicherweise die bayerische Naturschutzbehörde sehr "kulant" oder das Gesetz hat sich seit 2002 geändert, weil ich ja tatsächlich diese Aussage bekommen habe.
In München werden jedes Jahr an einem großen Stand auf dem Vitualienmarkt, Steinpilze, Maronen, Semmelstoppelpilze etc. aus Bayern verkauft. Ich bin mir sicher, dass die Verkäufer an dieser prominenten und sehr öffentlichen Stelle Sammelgenehmigungen vorweisen können. In den westlichen Wäldern von Ausgsburg werden oder wurden ebenfalls mit Genehmigung Steinpilze für eine Verwertungsstelle in Zusmarshausen gesammelt. Ich hab da wenig Probleme damit, in den westlichen Wäldern gibts mehr als genug Steinpilze :-). liebe Grüße Birgit : beste Grüße,
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