: Hallo Stephan,
: Wie kommst Du darauf? Wo soll das stehen?
: Meines Wissens nach bedarf es dazu keinerlei Genehmigung. Man braucht
: höchtens für den Verkauf auf einem Markt den üblichen Gewerbeschein.
: Im Schreiben der mittleren Naturschutzbehörde wurde mir damals mitgeteilt,
: dass es zum Beispiel für den Verkauf von Totentrompeten keinerlei
: Genehmigung bedarf, weil diese nicht geschützt sind.
: Prinzipiell dürfen natürlich dort keine Pilze gesammelt, geschweige denn
: verkauft werden, wo das Sammeln verboten ist.
: Grüße
: Birgit
liebe Birgit,
da muss ich Stephan rechtgeben! Auch wenn es überall gemacht wird, du darfst in Deutschland keine selbstgesammelten Pilze verkaufen -auch nicht die "ungeschützten"- es sei denn du hättest eine Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde. Da wird im Übrigen ein Nachweis deiner Sachkenntnis verlangt. Mit dem Gewerbeschein hat das nichts zu tun.
Gruß
Michael