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§39 Abs. 3 und 4

Geschrieben von: Andreas
Datum: 4. April 2014, 08:43 Uhr

Antwort auf: Re: Besser spät als nie (Birgit)

Hallo Birgit,

: Wie erklärst Du Dir sonst, dass mir die Regierung von Schwaben sogar noch
: mitteilt, dass ich keine Genehmigung für den Verkauf von Totentrompeten
: benötige?
: Mag sein, dass in anderen Bundesländern andere Regelungen getroffen werden,
: aber ein bundeseinheitliches Verbot des Verkaufs von in Deutschland
: gesammelten Wildpilzen gibt es nicht.

mag eher sein, dass es in Bayern anders geregelt ist.
Aber es gibt sehr wohl ein bundesweites Sammelverbot ALLER Pilze für gewerbliche Zwecke.
Geregelt ist das im § 39 Absatz 1.2 und vor allem die Absätze 3 und 4.

beste Grüße,
Andreas

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