Re: VAPKO-Liste
Hallo Gábor,
so isses: Giftpilze dürfen nur nach Zustimmung des Ratsuchenden einbehalten werden. Aber in der Regel kann man die Pilzfreunde davon überzeugen - so müssen sie die Pilze nicht extra entsorgen. Ebenso müssen die Pilzsammler kein Beratungsprotokoll unterzeichnen. Allerdings bietet es sich trotzdem an, im Fall einer Weigerung ein solches Protokoll auszufüllen. Dann hat man zumindest eine schriftliche Notiz, falls eine Pilzvergiftung eintritt und versucht wird, die Schuld abzuwälzen.
Gruß, Andreas