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Re: VAPKO-Liste

Jochen Girwert ⌂, (vor 6628 Tagen) 582 Beiträge @ Gábor

Hallo Gabor,

da sind wir an dem Punkt, wie es im Fall eines Rechtsstreites weitergehen mag. Absolute Sicherheit hätte man nur, wenn jeder Pilz abfotografiert und vom Ratsuchenden gegengezeichnet würde. Das erscheint mir nicht besonders pragmatisch. Jedes Protokoll müsste durchgepaust werden.
Also: Protokoll muss sein; wie ausführlich sollte jeder Pilzberater selbst entscheiden.

Jochen.

Hallo Andreas,
natürlich muss der Ratsuchende auch das Beratungsprotokoll nicht ausfüllen
oder gar unterzeichnen, wenn er dies nicht möchte.
Allerdings stellt sich mir dann die Frage, wieso er den Rat eines
Sachverständigen überhaupt in Anspruch nimmt.
Auf jeden Fall denke ich, dass man als PSV und somit vor Gericht ein
Fachkundiger - falls es dann tatsächlich irgendwann zu einem Prozess
kommen sollte, was ich natürlich keinem PSV wünsche - am Ende besser da
steht, wenn man auch alles schriftlich festgehalten hat.
Womöglich kann man den Fund sogar schnell fotografieren - im digitalen
Zeitalter sicher auch kein allzu großes Problem mehr, denke ich...
LG, Gábor

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