Re: VAPKO-Liste
Hallo Gábor,
so isses: Giftpilze dürfen nur nach Zustimmung des Ratsuchenden einbehalten
werden. Aber in der Regel kann man die Pilzfreunde davon überzeugen - so
müssen sie die Pilze nicht extra entsorgen. Ebenso müssen die Pilzsammler
kein Beratungsprotokoll unterzeichnen. Allerdings bietet es sich trotzdem
an, im Fall einer Weigerung ein solches Protokoll auszufüllen. Dann hat
man zumindest eine schriftliche Notiz, falls eine Pilzvergiftung eintritt
und versucht wird, die Schuld abzuwälzen.
Gruß, Andreas
Hallo Andreas,
natürlich muss der Ratsuchende auch das Beratungsprotokoll nicht ausfüllen oder gar unterzeichnen, wenn er dies nicht möchte.
Allerdings stellt sich mir dann die Frage, wieso er den Rat eines Sachverständigen überhaupt in Anspruch nimmt.
Auf jeden Fall denke ich, dass man als PSV und somit vor Gericht ein Fachkundiger - falls es dann tatsächlich irgendwann zu einem Prozess kommen sollte, was ich natürlich keinem PSV wünsche - am Ende besser da steht, wenn man auch alles schriftlich festgehalten hat.
Womöglich kann man den Fund sogar schnell fotografieren - im digitalen Zeitalter sicher auch kein allzu großes Problem mehr, denke ich...
LG, Gábor