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Saftlinge und Naturschutz

Geschrieben von: AK_CCM
Datum: 23. Januar 2014, 18:35 Uhr


Guten Abend beisammen,

gemäß BNatSchG (1999 [2002]) sind alle heimischen Saftlingsarten (Hygrocybe sp.) in Deutschland geschützt. Allerdings wurden in der älteren und vor allem jüngeren Vergangenheit einige Gruppen und Arten in andere Gattungen ausgegliedert, darunter die Ellerlinge (Cuphuphyllus sp.), Schleimsaftlinge (Gliophorus sp.) und der Rosenrote Saftling (Porpolomopsis calyptriformis). Gilt der Schutz automatisch auch für diese "Splittergruppen" oder beschränkt sich dieser auf die Gattung Hygrocybe im engeren Sinne? Weiß jemand, wie das von den Naturschutzbehörden gehandhabt wird?

Interessant finde ich noch die Fußnoten in der Artenliste am Ende des Gesetzestexts, dass der Schutz nur heimische und wild lebende Populationen betrifft. Würde demnach z.B. der Nachbar straffrei ausgehen, wenn er Hygrocybe punicea in seinem eigenen Garten ausrupft und mit der chemischen Keule das Myzel vernichtet oder zählt das dennoch als wild lebende Population, weil der Pilz schließlich nicht "angesät" oder anderweitig angesiedelt wurde? Und wie verhält es sich bei Einwanderern, also nicht heimischen Arten, die zunächst sehr spärlich auftreten: Haben sie Pech und sind nicht geschützt?

Eure Meinungen zu den teils sehr konstruierten Fragen würden mich sehr interessieren.

Gruß, Andreas

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