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Re: Saftlinge und Naturschutz

Geschrieben von: Andreas
Datum: 28. Januar 2014, 09:55 Uhr

Antwort auf: Re: Saftlinge und Naturschutz (42)

Hallo Thomas,

: Wer hat denn eigentlich ein Recht darauf, meinen Fund im Wald in DE zu
: kontrollieren?

Der Förster hat im Wald polizeirecht, das heißt er darf sehr wohl deinen Korb kontrollieren, wenn (für ihn) der Verdacht besteht, du könntest zuviel oder die falschen Pilze im Korb haben. Er darf auch genau wie die Polizei deinen Ausweis verlangen zur Feststellung deiner Personalien, wenn er eine Zuwiderhandlung feststellt.
Ein Jäger dagegen hat keinerlei polizeilichen Rechte.

beste Grüße,
Andreas

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