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Re: Saftlinge und Naturschutz
Geschrieben von: Andreas Antwort auf: Re: Saftlinge und Naturschutz (42)
Datum: 28. Januar 2014, 09:55 Uhr
Hallo Thomas, : Wer hat denn eigentlich ein Recht darauf, meinen Fund im Wald in DE zu
Der Förster hat im Wald polizeirecht, das heißt er darf sehr wohl deinen Korb kontrollieren, wenn (für ihn) der Verdacht besteht, du könntest zuviel oder die falschen Pilze im Korb haben. Er darf auch genau wie die Polizei deinen Ausweis verlangen zur Feststellung deiner Personalien, wenn er eine Zuwiderhandlung feststellt.
beste Grüße,
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