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Re: Saftlinge und Naturschutz
Geschrieben von: Wolfgang P. Antwort auf: Saftlinge und Naturschutz (AK_CCM)
Datum: 23. Januar 2014, 23:50 Uhr
Hallo Andreas, nur durch Umkombination verliert ein Pilz nicht seinen Schutz.
Der Gegensatz zu "wildlebend" ist "künstlich vermehrt", also sind auch Pilze im Garten wildlebend. Geschützt sind nur europäische Arten, Einwanderer haben Pech gehabt. Die Begriffsbestimmungen sind im BNatSchG. Der Sommersteinpilz war auch 1992 schon als Art klar abgegrenzt, ist aber nicht in der BArtSchV enthalten, folglich ist er nicht geschützt. Anders ist es m.E. mit Boletus subappendiculatus, der seinen Schutz von appendiculatus erbt. Grüße, Wolfgang
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