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Re: Saftlinge und Naturschutz

Geschrieben von: Stephan Weißer
Datum: 25. Januar 2014, 14:47 Uhr

Antwort auf: Re: Saftlinge und Naturschutz (Thomas-im-Brennsand)

: Ist drollig, mit diesem Naturschutz.....

Genau: derjenige, der einen der 100 auf der Saftlingswiese herumstehenden Fruchtkörper zu Forschungs- oder Ausstellungszwecken entnimmt, das Myzel dabei im Boden vital belässt, handelt rechtswidrig. Der Bauer, der im Märzen die Rösser anspannt und auf eine bisher extensiv bewirtschaftete Wiese mit Saftlingsmyzelansiedelung Gülle kippt, worauf sich fortan nie wieder ein Saftling zeigt, bekommt sein Tun erlaubt bzw. gutgeheißen.

Derjenige, der in einem unter Naturschutz gestellten Waldstück einen Pilzfruchtkörper entnimmt, handelt rechtswidrig. Der Förster dagegen, der in diesem Waldstück Forst-, Fäll- und Rückearbeiten durchführt, bekommt sein Tun erlaubt (alles selbst schon gesehen: konventionelle Waldarbeiten mitten im NSG!).

Ist ein Landstück so umgearbeitet, dass kein Saftling mehr darauf erscheint, wird demzufolge die betroffene Saftlingsart noch seltener und noch schützenswerter und derjenige, der darauf hinweist und kontrolliert, noch maßgeblicher in seiner Ansicht. Das wäre ja schließlich nix, wenn Saftlinge & Co. nicht mehr selten wären, da würden bestimmt einige Naturschützer ihren Job verlieren.

Mit Logik hat das in der Tat nicht viel zu tun, da gebe ich dem Vorredner recht. Nur muss man bedenken, dass es hier nicht um Logik geht, sondern um Resultate demokratischer Entscheidungsprozesse, an die man sich in einer zivilisierten Gesellschaft nun mal auch dann zu halten hat, wenn sie erkennbarer Murks sind.

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