[ Thread ansehen ] [ Antwort schreiben ] [ Zurück zum Index ] [ Vorheriger Beitrag ] [ Nächster Beitrag ]

Re: OT: Förster, Polizei etc.

Geschrieben von: Andreas
Datum: 2. Februar 2014, 00:26 Uhr

Antwort auf: Re: OT: Förster, Polizei etc. (Der Juergen)

: Hallo Thomas et al

: Handgreiflich darf ein Förster nicht werden; er ist nur eine Art
: "Waldpolizei" mit bestimmten Befugnissen: Verwarnen, Anzeigen.
: Wenn sich der Geahndete davon machen will, muss der Förster die Polizei
: holen - die dürfen dann allerdings "zulangen";-)

: Grüßle
: Jürgen

Hallo,

das Problem hatte ich auch, als ich in BW noch Naturschutzwart war. Damit hat man nun bestimmte Befugnisse, z.B. die Personalien von jemandem festhalten, der in NSGs abseits der Wege geht, oder was pflückt etc. Aber wenn derjenige die Personalien dann nicht angibt, hat man keine weiteren Befugnisse.
Wenn derjenige aber erwischt wird, dann bekommt er neben der Anzeige wegen der Vergehen im NSG auch noch eine zusätzliche wegen "Widerstandes gegen die Ordnungsgewalt". So ist es beim Förster auch. Gibst Du ihm auf Anforderung keine Auskunft, machst Du Dich dem Widerstand gegen die Staats- oder Ordnungsgewalt schuldig.

beste Grüße,
Andreas

Beiträge in diesem Thread

[ Thread ansehen ] [ Antwort schreiben ] [ Zurück zum Index ] [ Vorheriger Beitrag ] [ Nächster Beitrag ]

Pilze Pilze Forum wird administriert von Georg Müller mit WebBBS 5.12.