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Re: OT: Förster, Polizei etc.

Geschrieben von: Christoph G
Datum: 3. Februar 2014, 22:27 Uhr

Antwort auf: Re: OT: Förster, Polizei etc. (Andreas)

So ganz offiziell heisst oder hiess das 'Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft'
Es war zumindest vor 20 Jahren so, dass man da als Förster relativ weitgehende Kontrollmöglichkeiten hatte, besonders bei Verdacht auf Ordnungswidrigkeiten... bei Verdacht auf Straftaten darf sowieso jeder, den mutmasslichen Täter festhalten, bis die Polizei kommt.

LG Chr.

Hallo,

: das Problem hatte ich auch, als ich in BW noch Naturschutzwart war. Damit hat
: man nun bestimmte Befugnisse, z.B. die Personalien von jemandem
: festhalten, der in NSGs abseits der Wege geht, oder was pflückt etc. Aber
: wenn derjenige die Personalien dann nicht angibt, hat man keine weiteren
: Befugnisse.
: Wenn derjenige aber erwischt wird, dann bekommt er neben der Anzeige wegen
: der Vergehen im NSG auch noch eine zusätzliche wegen "Widerstandes
: gegen die Ordnungsgewalt". So ist es beim Förster auch. Gibst Du ihm
: auf Anforderung keine Auskunft, machst Du Dich dem Widerstand gegen die
: Staats- oder Ordnungsgewalt schuldig.

: beste Grüße,
: Andreas

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