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OT: Förster, Polizei etc.

Geschrieben von: 42
Datum: 28. Januar 2014, 13:30 Uhr

Antwort auf: Re: Saftlinge und Naturschutz (Andreas)

: selbstverständlich darf die Polizei Personen und auch z.B. Fahrzeugkontrollen
: durchführen ohne einen direkt benennbaren Verdacht zu haben.
: Routine-Verkehrskontrollen z.B.

Papiere, Warndreieck, Verbandskasten: ja, das darf die Polizei verlangen
Auto durchsuchen, einfach so (ohne konkreten Verdachtsmoment): nö, das darf die
Polizei selbstverständlich nicht!

Beste Grüße
Thomas '42' Wallner

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