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Re: Saftlinge und Naturschutz

Geschrieben von: AK_CCM
Datum: 27. Januar 2014, 11:54 Uhr

Antwort auf: Re: Saftlinge und Naturschutz (Andreas)

Hallo Andreas,

: naja, wie stellst Du dir das vor in der Praxis? Soll sich jemand, der wissen
: will ob B. subappendiculatus gesammelt werden darf, beim Ministerium
: erkundigen, wer für die Artenschutzverordnung verantwortlich zeichnet, und
: dann Studien durchzuführen, um dessen Artkonzeptzion zu ergründen?

die Praxis sieht wohl so aus, dass B. appendiculatus und B. subappendiculatus je nach Region als "Gelbe Steinpilze" gesammelt und verzehrt werden. Mir ist noch kein Fall zu Ohren gekommen, bei dem das geahndet wurde.

Dennoch sind Wolfgangs Überlegungen dieselben, die auch mich beschäftigen: Gesetzt dem Fall, solche Rechtsverstöße würden verfolgt und geahndet werden, wie wird das Gesetz ausgelegt? Das ist mangels Urteile kaum möglich, zumindest aus meiner Laienperspektive.

: Mit der Roten Liste hat das alles aber eigentlich eh nix zu tun.

Da hast Du recht.

Was hieltest Du davon, wenn die Roten Listen als Basis für Schutzverordnungen á la das BNatSchG verwendet würden? Oder findest Du es sinnvoll, das jetzige Gesetz unverändert beizubehalten?

Auch ein interessanter Aspekt von einem bayerischen Mykologen: Soll man in Deutschland schlafende Hunde wecken? Konkret wurde die Befürchtung geäußert, dass mit einer Novelle auch die Gefahr bestünde, dass Sammelbeschränkungen wie in einigen unserer Nachbarländern eingeführt werden könnten.

Gruß, Andreas

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