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Re: Saftlinge und Naturschutz

Geschrieben von: 42
Datum: 27. Januar 2014, 09:09 Uhr

Antwort auf: Re: Saftlinge und Naturschutz (Stephan Weißer)

Hallo Stephan,

: [...] Der Förster dagegen, der
: in diesem Waldstück Forst-, Fäll- und Rückearbeiten durchführt, bekommt
: sein Tun erlaubt (alles selbst schon gesehen: konventionelle Waldarbeiten
: mitten im NSG!).

Hmmm, dann müsste doch eine Ausnahmegenehmigung vorhanden sein, oder? Und
wer erteilt diese? Die untere/obere Naturschutzbehörde? Wenn dem so ist, muss es
doch für die Ausnahmegenhmigung einen guten Grund gegeben haben (jedenfalls
eher einen ökologischen denn einem ökonomischen). Und wenn da keine Ausnahmegenehmigung
vorliegt: Anzeige bei der Staatsanwaltschaft - ich würde da jedenfalls nicht
zögern.

Beste Grüße
Thomas '42' Wallner

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