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Re: Saftlinge und Naturschutz
Geschrieben von: Wolfgang P. Antwort auf: Re: Saftlinge und Naturschutz (Andreas)
Datum: 27. Januar 2014, 23:06 Uhr
: Hallo Wolfgang, : naja, wie stellst Du dir das vor in der Praxis? Soll sich jemand, der wissen
: beste Grüße,
Hallo Andreas, (1) wie das in der Praxis aussehen soll, darüber hätten sich die Gesetzesmacher Gedanken machen müssen. (2) mit der Roten Liste hat das insofern zu tun, als in der BArtSchV Anlage 1 steht: ...
Insofern hat zumindest grundsätzlich der Gesetzgeber klar geregelt, was jetzt geschützt ist und was nicht. Und hat auch die Möglichkeit von taxonomischen Änderungen, Bastardisierungen etc. geregelt. Pilze sind übrigens Pflanzen im Sinne der BArtSchV, auch das ist irgendwo geregelt. Dass in bedauerlichen Einzelfällen, wie insbesondere in der Gattung Boletus, da ein nicht nachvollziehbares Chaos entstanden ist, darin stimme ich Dir aber zu. Es gibt wohl keinen Förster, Polizisten oder anderen potentiellen Kontrolleur, der in der Lage wäre, die unterschiedlichen Schutzstatus von Fichten-, Kiefern-, Sommer- und Schwarzhütigen Steinpilzen in die Praxis umzusetzen. Grüße, Wolfgang
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