Hallo,
: Der Sommersteinpilz war auch 1992 schon als Art klar abgegrenzt, ist aber
: nicht in der BArtSchV enthalten, folglich ist er nicht geschützt. Anders
: ist es m.E. mit Boletus subappendiculatus, der seinen Schutz von
: appendiculatus erbt.
falsch: Boletus subappendiculatus Dermek, Lazebn. & J. Veselský 1979
Also bereits 1979 als eigene Art beschrieben, daher nicht geschützt. Wird in der derzeit noch nicht erschienen neuen Roten Liste als "ungefährdet" geführt, da keine Rückgangstendenzen bekannt sind und in manchen Gegenden (z. B. Nordschwarzwald) eher eine Zunahme in den letzten Jahrzehnten beobachtet wird.
beste Grüße,
Andreas
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